Ich erledige für Sie die Abrechnung mit allen Kranken- und Pflegekassen und bin Ihnen gerne bei allen Antragstellungen behilflich.
Krankenkassen
Nach Verordnung durch den Hausarzt wird die Behandlungspflege bedarfsmäßig geleistet.
Pflegekassen
Der medizinische Dienst der Krankenkassen ermittelt den Pflegebedarf und legt den Pflegegrad fest. Für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung stehen folgende Beträge zur Verfügung:
max. Leistungen pro Monat |
Pflegegrad 1 |
Pflegegrad 2 |
Pflegegrad 3 |
Pflegegrad 4 |
Pflegegrad 5 |
Pflegegeld (ambulant) | / | 316,00 € | 545,00 € | 728,00 € | 901,00 € |
Pflegesachleistung (ambulant) | / | 689,00 € | 1.298,00 € | 1.612,00 € | 1.995,00 € |
Entlastungsbetrag (ambulant) Zweckgebundene Kostenerstattung |
125,00 € | 125,00 € | 125,00 € | 125,00 € | 125,00 € |
Die Leistungen im Überblick
Pflegegrad |
Punkte |
Definition |
Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 Punkte | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten |
Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 Punkte | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten |
Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 Punkte | Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten |
Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 Punkte | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten |
Pflegegrad 5 | 90 bis 100 Punkte | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
Übersicht der Pflegegrade
Privatleistungen
Die Regelversorgung dürfte in den meisten Fällen ausreichend sein. Nur wenn Sie weitergehende Pflege wünschen, entstehen Mehrkosten, die nicht vollständig von Kranken- und Pflegekassen getragen werden. Pflegekosten können übrigens auch vom Sozialamt, Versorgungsamt und von der Beihilfe bezuschusst bzw. übernommen werden.