Pflegekosten

Ich erledige für Sie die Abrechnung mit allen Kranken- und Pflegekassen und bin Ihnen gerne bei allen Antragstellungen behilflich.

Krankenkassen

Nach Verordnung durch den Hausarzt wird die Behandlungspflege bedarfsmäßig geleistet.

Pflegekassen

Der medizinische Dienst der Krankenkassen ermittelt den Pflegebedarf und legt den Pflegegrad fest. Für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung stehen folgende Beträge zur Verfügung:

max. Leistungen pro Monat

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Pflegegeld (ambulant) / 316,00 € 545,00 € 728,00 € 901,00 €
Pflegesachleistung (ambulant) / 689,00 € 1.298,00 € 1.612,00 € 1.995,00 €
Entlastungsbetrag (ambulant)
Zweckgebundene Kostenerstattung
125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 €

Die Leistungen im Überblick

Pflegegrad

Punkte

Definition

Pflegegrad 1 12,5 bis unter 27 Punkte Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 2 27 bis unter 47,5 Punkte Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 3 47,5 bis unter 70 Punkte Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 4 70 bis unter 90 Punkte Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 5 90 bis 100 Punkte Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Übersicht der Pflegegrade

Privatleistungen

Die Regelversorgung dürfte in den meisten Fällen ausreichend sein. Nur wenn Sie weitergehende Pflege wünschen, entstehen Mehr­kosten, die nicht vollständig von Kranken- und Pflegekassen getragen werden. Pflegekosten können übrigens auch vom Sozialamt, Versorgungsamt und von der Beihilfe bezuschusst bzw. übernommen werden.